Aktuelles

15.05.2013 Der Weg für die neue ma Intermedia ist frei Frankfurt, den 15. Mai 2013 – Der Durchbruch in Sachen ma Intermedia ist geschafft: Der...weiterlesen
27.02.2013 ma 2013 Radio I: Pressemitteilung mit Eckdaten und iCharts Frankfurt, den 27. Februar 2013 – Die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma) veröffentlicht am...weiterlesen

Termine

20.06.2013 ma 2013 Online 4 Veröffentlichung um 09:30 Uhr
16.07.2013 ma 2013 Radio II (WTK) Veröffentlichung um 09:00 Uhr
24.07.2013 ma 2013 Pressemedien II Veröffentlichung um 09:00 Uhr
24.07.2013 ma 2013 Tageszeitungen Veröffentlichung um 09:00 Uhr
07.08.2013 ma 2013 Radio II (WMK) Veröffentlichung um 09:00 Uhr

Veranstaltungen

23.09.2013
Arbeitsausschuss-Sitzung
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30.10.2013
Arbeitsausschuss-Sitzung
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25.11.2013
Get-together zur Mitgliederversammlung
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26.11.2013
Mitgliederversammlung
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Voraussetzungen

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich steht die agma allen Unternehmen aus den folgenden Bereichen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen offen. Diese Aufnahme- und Ausweisungsvoraussetzungen sind hier auszugsweise dargestellt.

Gruppen:

Werbeagenturen und Werbungtreibende

Voraussetzungen

Eine Mitgliedschaft in der agma ist jederzeit möglich. Wir benötigen dazu folgende Unterlagen: 

  • genaue Beschreibung Ihres Unternehmens
  • unbeglaubigter Handelsregisterauszug

Werbeträger, die je nach Art ihres Angebots in folgende Mediengattungen eingeteilt sind:

Tageszeitungen

Voraussetzungen
  • IVW-Mitgliedschaft
  • ein erhebliches redaktionelles Angebot und entgeltlicher Bezug des überwiegenden Teils der Auflage durch die Leser, entweder direkt (z.B. Abonnement, Einzelverkauf) oder indirekt
  • regelmäßiges Erscheinen, d.h. mindestens fünf Mal die Woche
  • Ausweisungsvoraussetzung: für die Aufnahme sind 351 ungewichtete Fälle für das Verbreitungsgebiet erforderlich

(siehe hierzu auch Anhang 1 der AEAF-Richtlinien)

Zeitschriften, Wochenzeitungen, Supplements

Voraussetzungen
  • IVW-Mitgliedschaft
  • ein erhebliches redaktionelles Angebot und entgeltlicher Bezug des überwiegenden Teils der Auflage durch die Leser, entweder direkt (z.B. Abonnement, Einzelverkauf) oder indirekt (z.B. Lesezirkel, Clubzeitschriften)
  • regelmäßiges Erscheinen, d.h.
    • bei Publikumszeitschriften: wöchentlich, vierzehntäglich oder monatlich einmal
    • bei Wochenzeitungen: wöchentlich einmal
    • bei Supplements: wöchentlich, vierzehntäglich oder monatlich einmal
  • bei neuen Zeitschriftentiteln müssen zu Feldbeginn mindestens sechs Ausgaben erschienen sein
  • Ausweisungsvoraussetzung: 351 ungewichtete Fälle im Weitesten Leserkreis (WLK)

(siehe hierzu auch Anhang 1 der AEAF-Richtlinien)

Plakat

Voraussetzungen

Alle Unternehmen, die selbst Werbeträger wie Allgemeinstellen, Ganzsäulen, Großflächen im Format 18/1 (einschließlich City-Light-Boards, Mega-Lights und sonstige) und City-Light-Poster besitzen oder gepachtet haben, können eine Mitgliedschaft in der agma beantragen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Fachverband für Aussenwerbung e.V. (FAW) oder eine vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der Grundlagenforschung, Werbeträgerforschung und der Werbewirkungsforschung des FAW. Ferner muss eine mindestens einjährige Präsenz des Werbeträgers im deutschen Markt nachgewiesen werden.

  • Ausweisungsvoraussetzung: pro Belegungseinheit mindestens 80 ungewichtete Fälle pro Belegungszeitraum für den Plakatseher pro Stelle (PpS = Werbemittelkontakt)

(siehe hierzu auch Anhang 3 der AEAF-Richtlinien)

Online

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in die ma Online kommen alle Anbieter und Vermarkter von Online-Angeboten in Betracht, die Werbung Dritter aufnehmen. Ein Werbeträgerangebot liegt vor, wenn auf dem Online-Angebot eine kostenpflichtige Werbemöglichkeit zur Verfügung steht. Das Vorliegen eines Werbeträgerangebots ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Die Mitgliedschaft und auch die Aufnahme eines Werbeträgers in die ma Online setzen ferner eine Mitgliedschaft und Teilnahme an der Studie „internet facts" der Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e.V. (AGOF) voraus.

Radio

Voraussetzungen
  • Existenznachweis
  • tatsächliches Programmangebot mit täglich mindestens ununterbrochen sechs Stunden Programm auf einem Kanal, das mit der Abfragetechnik der ma erhebbar ist
  • Das Programm muss während der gesamten Laufzeit einer Erhebungswelle der ma empfangbar sein
  • Nachweis der technischen Empfangbarkeit in Privathaushalten
  • Ausweisungsvoraussetzung: 351 ungewichtete Fälle im Weitesten Hörerkreis (WHK) eines Hörfunksenders oder einer Kombination

(siehe hierzu auch Anhang 2 der AEAF-Richtlinien)

TV

Voraussetzungen
  • Existenznachweis
  • tatsächliches Programmangebot muss während der gesamten Laufzeit der ma empfangbar sein mit mindestens ununterbrochen vier Stunden Programm auf einem Kanal pro Tag
  • technische Empfangbarkeit in Privathaushalten
  • Ausweisungsvoraussetzung: Das Programm muss während der gesamten Laufzeit der ma in dem im Rahmen des Partnerschaftsmodells anerkannten Forschungssystem repräsentativ messbar und gemäß den dortigen Regeln ausweisbar sein

(siehe hierzu auch Anhang 2 der AEAF-Richtlinien)

 

Bitte beachten Sie hierzu auch die Aufnahme-, Erhebungs-, Ausweisungs- und Finanzierungsrichtlinien der agma.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma)
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt am Main

Ihr Ansprechpartner ist:
Frau Kamila Aretta Gasinska
Tel.: +49 (0)69.156805-36
Fax: +49 (0)69.156805-40
gasinska(at)agma-mmc.de