
Grundsätzlich steht die agma allen Unternehmen aus den folgenden Bereichen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen offen. Diese Aufnahme- und Ausweisungsvoraussetzungen sind hier auszugsweise dargestellt.
Eine Mitgliedschaft in der agma ist jederzeit möglich. Wir benötigen dazu folgende Unterlagen:
(siehe hierzu auch Anhang 1 der AEAF-Richtlinien)
(siehe hierzu auch Anhang 1 der AEAF-Richtlinien)
Alle Unternehmen, die selbst Werbeträger wie Allgemeinstellen, Ganzsäulen, Großflächen im Format 18/1 (einschließlich City-Light-Boards, Mega-Lights und sonstige) und City-Light-Poster besitzen oder gepachtet haben, können eine Mitgliedschaft in der agma beantragen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Fachverband für Aussenwerbung e.V. (FAW) oder eine vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der Grundlagenforschung, Werbeträgerforschung und der Werbewirkungsforschung des FAW. Ferner muss eine mindestens einjährige Präsenz des Werbeträgers im deutschen Markt nachgewiesen werden.
(siehe hierzu auch Anhang 3 der AEAF-Richtlinien)
Für die Aufnahme in die ma Online kommen alle Anbieter und Vermarkter von Online-Angeboten in Betracht, die Werbung Dritter aufnehmen. Ein Werbeträgerangebot liegt vor, wenn auf dem Online-Angebot eine kostenpflichtige Werbemöglichkeit zur Verfügung steht. Das Vorliegen eines Werbeträgerangebots ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Die Mitgliedschaft und auch die Aufnahme eines Werbeträgers in die ma Online setzen ferner eine Mitgliedschaft und Teilnahme an der Studie „internet facts" der Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e.V. (AGOF) voraus.
(siehe hierzu auch Anhang 2 der AEAF-Richtlinien)
(siehe hierzu auch Anhang 2 der AEAF-Richtlinien)
Bitte beachten Sie hierzu auch die Aufnahme-, Erhebungs-, Ausweisungs- und Finanzierungsrichtlinien der agma.
Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma)
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt am Main
Ihr Ansprechpartner ist:
Frau Kamila Aretta Gasinska
Tel.: +49 (0)69.156805-36
Fax: +49 (0)69.156805-40
gasinska(at)agma-mmc.de