Grundgesamtheit

Gesamtmenge an empirischen Einheiten (Haushalte bzw. Personen), die bei der Durchführung der Untersuchung beobachtet werden können

Mit Grundgesamtheit bezeichnet man das Universum, das mit einer Untersuchung repräsentiert werden soll. In der ma sind das zum einen Haushalte, zum anderen Personen. Seit der ma 2008 wurde die Definition für die Grundgesamtheit sukzessive für alle Tranchen erweitert (siehe Bevölkerung), sodass ab 2010 die Grundgesamtheit für die Haushalte lautet: alle Privathaushalte der Bundesrepublik Deutschland. Die ma-Definition der Grundgesamtheit für Personen lautet: deutschsprachige Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung ab 14 Jahren. Auch bei der Ergebnisdarstellung wird zwischen Haushalten und Personen unterschieden, da einige Merkmale sinnvollerweise als Haushaltsmerkmale dargestellt werden, wie z.B. Wohnungsausstattung, andere Merkmale sind reine Personenmerkmale, wie z.B. die Mediennutzung.

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