Stichprobe

Auswahl der untersuchten Einheiten aus einer Grundgesamtheit

Als Stichprobe bezeichnet man ganz allgemein die Auswahl der untersuchten Einheiten aus einer Grundgesamtheit. Zufallsstichprobe (Random-Stichprobe) bedeutet, dass jede Person der Grundgesamtheit eine berechenbare Chance > 0 haben muss, in die Stichprobe einbezogen zu werden. In der Media-Analyse (ma) unterscheidet man zwei Stichproben: Haushaltsstichprobe und  Personenstichprobe. Jede ma-Stichprobe ist zunächst eine Haushaltsstichprobe, also die zufallsgesteuerte Auswahl eines Haushalts anhand einer Adresse oder eines Telefonanschlusses. In Haushalten mit mehr als einer Person aus der Grundgesamtheit muss im zweiten Schritt die Zielperson für die Befragung ausgewählt werden, um eine Personenstichprobe zu generieren. In der ma Pressemedien und in der ma Radio wird dazu der sogenannte Schwedenschlüssel eingesetzt. Das ist ein Verfahren, das eine Personenauswahl nach dem Zufallsprinzip gewährleistet.
Siehe hierzu auch Auswahlgrundlage

Zurück