Werden Sie Mitglied der agma

Bestens informiert - unsere Mitglieder wissen mehr: Informationen über Leistungen und Voraussetzungen einer agma-Mitgliedschaft.

In der agma sind mehr als 200 der wichtigsten Unternehmen der Medien- und Werbewirtschaft vereint. Ziel der Allmedia-Dachorganisation ist es, im Konsens aller Marktpartner Werbeträger aus den Mediengattungen Tageszeitungen, Zeitschriften, Kino, Out of Home, Internet, Radio / Audio und TV zu erheben. Damit stellt die agma auf der Basis ihrer Forschungsergebnisse seit über 65 Jahren die Werbewährung für Deutschland. Die Arbeit der agma lebt vom Zusammenwirken ihrer Mitglieder für dieses gemeinsame Ziel.

Den Mitgliedern der agma stehen grundsätzlich die Daten aller Mediengattungen zur Verfügung. Darüber hinaus werden sie über die vielfältigen Forschungsergebnisse in den unterschiedlichen Mediengattungen ausführlich informiert.

Nähere Informationen über die Leistungen und Voraussetzungen einer Mitgliedschaft sowie Informationen über die einzelnen Mediengattungen sind im Folgenden dargestellt. Auch sind Auszüge der Aufnahmebedingungen für Werbeträger in den einzelnen Mediengattungen sowie die finanziellen Konditionen für die Erhebung und Ausweisung eines Werbeträgers in den jeweiligen Media-Analysen aufgeführt.

Die kompletten Aufnahmebedingungen und weitere Informationen können Sie über unsere Geschäftsstelle beziehen.

Die Informationen aus den Reichweitenstudien stehen ausschließlich Mitgliedern der agma zur Verfügung. Es lohnt sich, zum Kreis der wichtigsten Unternehmen der Medien- und Werbewirtschaft in Deutschland zu gehören.

Als Mitglied stehen Ihnen die Studienergebnisse aller in der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse vertretenen Mediengattungen zur Verfügung:

  • Reichweiten (national und regional)
  • Strukturinformationen zur Bevölkerung
  • Studiendokumentationen

Diese Information erhalten Sie im Rahmen der Media-Analysen aller folgenden Gattungen:

  • Fernsehen (ma Intermedia PLuS)
  • Internet (DNA)
  • Kino (ma Pressemedien)
  • Out of Home (ma Out of Home)
  • Radio / Audio (ma (IP) Audio)
  • Tageszeitungen (ma Tageszeitungen)
  • Zeitschriften (ma Pressemedien)
  • maX CrossMedia Tool

Diese aufgeführten Studienergebnisse werden darüber hinaus kontinuierlich in die gängigen Analyse- und Planungstools externer Anbieter aufgenommen, für deren Nutzung bzw. Lizenzerwerb eine Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse erforderlich ist. Zum Erwerb einer solchen Lizenz, wenden Sie sich bitte - nach bestätigter agma-Mitgliedschaft - bei Bedarf an den gewünschten Anbieter.

Ferner stehen Ihnen begleitende Schriftenreihen und Forschungsberichte zur Verfügung. Seminarangebote sowie der Zugang zu unserem umfangreichen ma Archiv älterer ma Veröffentlichungen ergänzen das vielfältige Leistungsspektrum.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv in der Gremienarbeit der agma zu engagieren. 

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich steht die agma allen Unternehmen aus den folgenden Bereichen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen offen. Diese Aufnahme- und Ausweisungsvoraussetzungen sind hier auszugsweise dargestellt.

Voraussetzungen für Gruppen

Eine Mitgliedschaft in der agma ist jederzeit möglich. Wir benötigen dazu folgende Unterlagen:

  • genaue Beschreibung Ihres Unternehmens
  • unbeglaubigter Handelsregisterauszug

  • Existenznachweis
  • tatsächliches Programmangebot muss während der gesamten Laufzeit der ma empfangbar sein mit mindestens ununterbrochen vier Stunden Programm auf einem Kanal pro Tag
  • technische Empfangbarkeit in Privathaushalten
  • Ausweisungsvoraussetzung: Das Programm muss während der gesamten Laufzeit der ma in dem im Rahmen des Partnerschaftsmodells anerkannten Forschungssystem repräsentativ messbar und gemäß den dortigen Regeln ausweisbar sein

AEAF-Richtlinien

Anhang 2

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Für die Aufnahme in die neue digitale agma Reichweitenstudie DNA (Arbeitstitel) kommen alle Anbieter und Vermarkter von Online-Angeboten in Betracht, die Werbung Dritter aufnehmen. Ein Werbeträgerangebot liegt vor, wenn auf dem Online-Angebot eine kostenpflichtige Werbemöglichkeit zur Verfügung steht. Das Vorliegen eines Werbeträgerangebots ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Alle Unternehmen, die selbst Werbeträger wie Allgemeinstellen, Ganzsäulen, Großflächen im Format 18/1 (einschließlich City-Light-Boards, Mega-Lights und sonstige) und City-Light-Poster besitzen oder gepachtet haben, können eine Mitgliedschaft in der agma beantragen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Fachverband für Aussenwerbung e.V. (FAW) oder eine vertragliche Vereinbarung zur Finanzierung der Grundlagenforschung, Werbeträgerforschung und der Werbewirkungsforschung des FAW. Ferner muss eine mindestens einjährige Präsenz des Werbeträgers im deutschen Markt nachgewiesen werden.

  • Ausweisungsvoraussetzung: pro Belegungseinheit mindestens 80 ungewichtete Fälle pro Belegungszeitraum für den Plakatseher pro Stelle (PpS = Werbemittelkontakt)

AEAF-Richtlinien

Anhang 3

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  • Existenznachweis
  • tatsächliches Programmangebot mit täglich mindestens ununterbrochen sechs Stunden Programm auf einem Kanal, das mit der Abfragetechnik der ma erhebbar ist
  • Das Programm muss während der gesamten Laufzeit einer Erhebungswelle der ma empfangbar sein
  • Nachweis der technischen Empfangbarkeit in Privathaushalten
  • Ausweisungsvoraussetzung: 351 ungewichtete Fälle im Weitesten Hörerkreis (WHK) eines Hörfunksenders oder einer Kombination

AEAF-Richtlinien

Anhang 2

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  • IVW-Mitgliedschaft
  • ein erhebliches redaktionelles Angebot und entgeltlicher Bezug des überwiegenden Teils der Auflage durch die Leser, entweder direkt (z.B. Abonnement, Einzelverkauf) oder indirekt
  • regelmäßiges Erscheinen, d.h. mindestens fünf Mal die Woche
  • Ausweisungsvoraussetzung: für die Aufnahme sind 351 ungewichtete Fälle für das Verbreitungsgebiet erforderlich
  • ausgabeneindeutige Kennzeichnung der gesamten verbreiteten Auflage mit GTIN-Code

AEAF-Richtlinien

Anhang 1

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AEAF-Richtlinien

Anlage ZMG

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  • IVW-Mitgliedschaft
  • ein erhebliches redaktionelles Angebot und entgeltlicher Bezug des überwiegenden Teils der Auflage durch die Leser, entweder direkt (z.B. Abonnement, Einzelverkauf) oder indirekt (z.B. Lesezirkel, Clubzeitschriften)
  • regelmäßiges Erscheinen, d.h.
    • bei Publikumszeitschriften: wöchentlich, vierzehntäglich, monatlich, 2-monatlich oder vierteljährlich
    • bei Wochenzeitungen: wöchentlich einmal
    • bei Supplements: wöchentlich, vierzehntäglich oder monatlich einmal
  • bei neuen Zeitschriftentiteln müssen zu Feldbeginn mindestens sechs Ausgaben erschienen sein
  • Ausweisungsvoraussetzung: 351 originäre Fälle im Weitesten Leserkreis (WLK)
  • ausgabeneindeutige Kennzeichnung der gesamten verbreiteten Auflage mit GTIN-Code

AEAF-Richtlinien

Anhang 1

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Bitte beachten Sie hierzu auch die Aufnahme-, Erhebungs-, Ausweisungs- und Finanzierungsrichtlinien der agma.

Auf der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. am 19. November 2021 wurde die Erhebung und Ausweisung vierteljährlich erscheinender Publikumszeitschriften in der ma Pressemedien beschlossen. Durch die Öffnung der Media-Analyse für vierteljährliche Publikumszeitschriften ist man bestrebt, die Attraktivität der ma Pressemedien zu erhöhen und den Entwicklungen auf dem Zeitschriftenmarkt gerecht zu werden.

Eine Anmeldung zur Probeerhebung ist ab sofort möglich.

Gerne informieren wir ( / Durchwahl: -0) Sie über die Kosten der agma-Mitgliedschaft und damit verbundener Ausweisung Ihres Titels in der ma.

Für inhaltliche Fragen und weitere Informationen können Sie sich gerne an Herrn Robert Pastyrik, Projektkoordinator Pressemedien ( / Durchwahl: -32), wenden.

Antrag und Mitgliedsbeiträge

Antrag auf Mitgliedschaft

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft bei der agma haben, füllen Sie bitte das beiliegende Antragsformular aus und senden es an uns per E-Mail oder Fax.

Hinweis: Hierbei handelt es sich noch nicht um einen Vertragsabschluss, sondern um eine erste Kontaktaufnahme zur weiteren Prüfung. Um der agma als Mitglied beizutreten, sind die aufgeführten Voraussetzungen zu erfüllen sowie Beiträge zu entrichten. 

Antragsformular

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Übersicht der Mitgliedsbeiträge

Für Werbeagenturen und Werbungtreibende beläuft sich der Mitgliedsbeitrag auf € 1.400,- pro Jahr.

Jahresvereinsbeitrag 2024:

Gruppe Vereinsbeitrag
Werbeagenturen 1.400,- €
Werbungtreibende 1.400,- €

Bitte beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft neben den Jahresvereinsbeiträgen mit weiteren Kosten verbunden ist. 

Die Mediengattungen zahlen einen Jahresvereinsbeitrag, der sich für jede Gattung auf Basis des verabschiedeten Vereinsetats unterschiedlich berechnet.

Satzung und Richtlinien der agma

Hier stehen Ihnen gesammelt die Satzung und Richtlinien zur Einsicht und zum Download bereit.

Satzung & Schiedsvertrag

Satzung & Schiedsvertrag

Stand: November 2023

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Aufnahme-, Erhebungs-, Ausweisungs- und Finanzierungsrichtlinien sowie die dazugehörigen Anhänge

AEAF-Richtlinien

Stand: November 2023

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Zur Aufnahme benötigte Informationen und Unterlagen für Tageszeitungen, Zeitschriften und Supplements

AEAF-Richtlinien

Anhang 1

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Zur Aufnahme benötigte Informationen und Unterlagen für Radio und TV

AEAF-Richtlinien

Anhang 2

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Zur Aufnahme benötigte Informationen und Unterlagen für Out of Home

AEAF-Richtlinien

Anhang 3

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Aufnahme- und Ausweisungsregelungen für ma IP Audio

AEAF-Richtlinien

Anhang 4

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Werbeumsatz für ma Tageszeitungen

AEAF-Richtlinien

Anlage ZMG

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Gattung Internet

AEAF-Richtlinien

Factsheet zu den technischen Voraussetzungen zur Studienteilnahme

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Ratecard 2024

Ratecard zur Teilnahme an der digitalen agma Reichweitenstudie

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Nutzungsrichtlinien & Fusionsrichtlinien

Nutzungsrichtlinien

Stand: November 2021

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ma-Fusionsrichtlinien

Stand: Dezember 2014

pdf  | 90 KB

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Ansprechpartner

Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma)

Franklinstraße 52
60486 Frankfurt am Main

Olaf Lassalle

Tel.: +49 (0)69.156805-0
Fax: +49 (0)69.156805-40

Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma)

Franklinstraße 52
60486 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0)69.156805-0
Fax: +49 (0)69.156805-40
agma[at]agma-mmc[dot]de